Verhandlungsverfahren setzt vorheriges Scheitern voraus

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von Holger Schröder
​Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 32 vom 20. August 2021, Seite 28


Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht öffentlichen Auftraggebern nur unter ganz bestimmten Ausnahmetatbeständen zur Verfügung. Fraglich ist dabei, ob ein solches Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb stets ein erfolgloses offenes oder nicht offenes Verfahren voraussetzt oder ein gescheitertes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb genügt.

 

 

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