Vorabinformation kann genügen

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von Holger Schröder

​Bayerische Staatszeitung Nr. 28 vom 16. Juli 2021, Seite 18

 

Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens war die Vergabe von Reinigungsleistungen auf verunreinigten Verkehrsflächen von Bundesautobahnen im Saarland. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgte auf einer elektronischen Vergabeplattform. Zwei Unternehmen gaben ein Angebot ab. Am 22. Oktober 2020 um 7.26 Uhr wurde der nichtberücksichtigte Bieter über das elektronische Vergabeportal darüber unterrichtet, dass ihm die Vorabinformation gemäß § 134 GWB zur Verfügung gestellt wurde.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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