Wer beschafft, muss wissen, was er will

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​von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 11 vom 13.03.2020, S. 22

 

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigte, seine Informations- und Kommunikationstechnik zu erneuern. Hierzu benötigte er fachplanerische Dienstleistungen gemäß den Leistungsphasen 6 bis 8 nach §§ 55 ff. HOAI, die er als Unterschwellenvergabe im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb beschaffen wollte.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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