Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber dem polnischen Staat durch ausländische Investoren, die in Windparks in Polen investieren

PrintMailRate-it

Quelle: SUN & WIND ENERGY, 30.08.2016

www.sunwindenergy.com

 

Am 15. Juli 2016 ist das Gesetz vom 20. Mai 2016 über Investitionen in Windkraftanlagen (Dz.U. [poln. GBl.] aus 2016 Pos. 961) in Kraft getreten, durch das viele Projekte der Windparks, die nicht nur von polnischen, sondern auch von ausländischen Investoren entwickelt wurden, nicht umgesetzt werden konnten. Die ausländischen Investoren können den Investitionsschutz auf der Grundlage internationaler Rechtsnormen in Anspruch nehmen, wenn die Umsetzung mit der Schadensersatzhaftung des polnischen Staates verbunden ist. Um welche Möglichkeiten es sich dabei handelt, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Lesen Sie hier den kompletten englischen Artikel »

 

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu