Vermögende Privatpersonen/Family Offices: Tax Compliance nicht nur für Unternehmen

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Interview mit Ellen Ashauer-Moll

 

veröffentlicht am 28. Juni 2017



 

Frau Ashauer-Moll, Sie leiten das Beratungsfeld Vermögende Privatpersonen/Family Offices bei Rödl & Partner. Geben Sie uns bitte einen Überblick über Ihre tägliche Arbeit und die aktuellen Hot Topics.

Wir sind in ganz verschiedenen Bereichen für vermögende Privatpersonen tätig. Aktuell erstellen wir die Einkommensteuererklärungen für die Mandanten, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA einkommensteuerpflichtig sind. Das ermöglicht uns z.B. die frühzeitige Abstimmung mit den Kollegen in den USA zur Bestimmung der Vorausschätzung der Steuer sowie zur Höhe des tax credit in den USA oder der in Deutschland anrechenbaren US-Steuer.

   

Zahlreiche Anfragen ergeben sich im Hinblick auf die ertragsteuerliche Optimierung durch die Neuerungen der Investmentsteuerreform, die zwar erst ab 2018 greift, aber durch die Übergangsregelung bereits Ende 2017 steuerliche Fakten schafft.

  

Auch sind wir mit einem eigenen Team im Bereich der Nacherklärung bzw. Selbstanzeigeberatung tätig. Hier ist zwar die Anzahl der Selbstanzeigen zurückgegangen, doch verebbt sind sie nicht. Gerade aktuelle Themen wie die Steuerpflicht von Fremdwährungsgeschäften oder die Eigennutzung von Immobilien in Auslands­gesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung führen nach wie vor zu hohem Beratungs­bedarf, da ihre steuerliche Brisanz häufig verkannt wird.

  

Daher ist es für uns eine weitere wichtige Aufgabe, auf Seiten der vermögenden Privatpersonen, v.a. in den Family Offices, aber auch für die Steuerpflichtigen selbst, dokumentierte Regeln, Prozesse und Verant­wortlich­keiten zu installieren, die eine Abgrenzung von der erklärenden Berichtigung zur Selbst­anzeige ermöglichen.

 

Sie sprechen das Thema Tax Compliance im Privatbereich an. Geben Sie uns bitte einen kurzen Einblick, welche Fragestellungen typischerweise an Sie herangetragen werden und was Sie den Mandanten raten?

Unsere Erfahrung ist aktuell, dass vermögende Privatpersonen einen reibungslosen Ablauf der Deklarations­beratung wünschen, v.a. jedoch ist es das Ziel, nicht durch verspätete, fehler- oder lückenhafte steuerliche Erklärungen in den Fokus der Finanzverwaltung zu geraten. Tax Compliance muss jedoch gelebt werden; das geben wir unseren Mandanten mit auf den Weg. Dann können eine Verringerung der Fehlerquote in Steuererklärungen, die Einhaltung von Abgabefristen, die Abgrenzung der Berichtigung vs. Hinterziehung, damit einhergehend die Verringerung von strafrechtlichen Risiken und Vermeidung von längeren Korrekturzeiträumen erreicht werden.

  

Der Vermögende selbst kann sich auf wesentliche Fragestellungen wie Vermögensnachfolgekonzepte oder Anlagestrategien konzentrieren. Wir zielen auf eine Balance von kooperativer und konfrontativer „Zusammen­arbeit” zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem ab und können Haftungsrisiken für handelnde Personen, z.B. in den Family Offices, einschränken.


Weiterhin treibt auch die Ermittlung von Fremdwährungsgewinnen den Markt um.

Ja, das ist richtig, wenn Sie diverse Schweizer Banken beobachten. Ansonsten ist es bei dieser steuer­lichen Thematik noch ausgesprochen ruhig, was jedoch den vermögenden Anleger nicht unbedingt in Sicher­heit wiegen sollte. Hintergrund ist, dass Fremdwährungsgeschäfte nach Auffassung der Finanzverwaltung, aber auch des Bundesfinanzhofes, auch dann steuerlich relevant werden können, wenn die Fremdwährung z.B. in Fremdwährungsanleihen oder -aktien getauscht wird. Die deutschen Banken weisen solche Geschäfte im Regelfall nicht aus. Vielfach wird der steuerliche Sachverhalt schlichtweg übersehen und kann im Nachhinein für den Anleger richtig teuer werden, denn die privaten Veräuße­rungsgeschäfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.

 

Das bedeutet, dass vermögende Privatpersonen trotz abgeltender Besteuerung weiterhin im Fokus der Finanzverwaltung stehen?

Ja, gerade im aktuellen Wahlkampf zur Bundestagswahl stehen die Vermögenden wieder mehr denn je im Mittelpunkt. Das zeigt allein die Diskussion, dass die Abgeltungsteuer abgeschafft und möglicherweise eine (kleine) Vermögensteuer wieder eingeführt werden soll. Auch werden Automatischer Informationsaus­tausch über die Grenze und Digitalisierung der Finanzverwaltung dazu beitragen, dass die steuerliche Überprüfung von vermögenden Privatpersonen zeitnaher und umfassender erfolgen wird als bisher. Auch dürfen wir gespannt sein, welche weiteren steuergesetzlichen Änderungen nach dem Wahlkampf auf vermögende Privatpersonen warten.

Kontakt

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Ellen Ashauer-Moll

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin

Partnerin

+49 941 2976 626

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