Themenspecial: Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag

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Schon lange entscheidet nicht mehr alleine die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung über den Erfolg, sondern die Vermarktung der Leistung und das Image des Unternehmens. Durch geeignete Darstellung nach außen gewinnt ein Unternehmen an Bekanntheit und Attraktivität – für Kunden, Lieferanten, Geldgeber und nicht zuletzt für die Mitarbeiter, die die Qualität der Leistung garantieren sollen. Steuerlich und zivilrechtlich werden an die Imagepflege und den Imageaufbau des Unternehmens eine Vielzahl von Anforderungen gestellt – es gilt, Stolperfallen zu erkennen und kreative Möglichkeiten zu ergreifen.

  
Bewirtungskosten und Sachzuwendungen: das sind die steuerlichen Klassiker bei der Darstellung des Unternehmens. Denn wer kennt sie nicht, die Diskussionen mit der Betriebsprüfung darüber. Die negative Imagewirkung, wenn das Geschäft vom Finanzamt mit einer Kassen-Nachschau vor den eigenen Kunden konfrontiert wird, hat dagegen noch kaum ein Unternehmer auf der Rechnung. Internet, E-Commerce sowie Soziale Medien bieten innovative Chancen für Geschäftsmodell und Marketing, erfordern aber die Beachtung völlig neuer Regeln, die zudem erst noch in der Entwicklung begriffen sind. Und schließlich müssen auch in den Beziehungen zu den eigenen Arbeitnehmern Fallstricke vermieden werden – angefangen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, über Betriebsveran­stal­tungen bis hin zur Beschäftigung von Freelancern. Wir zeigen Ihnen den Weg durch das Labyrinth steuerlicher und rechtlicher Klippen des Geschäftsalltags.

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Steuerfalle Bewirtungskosten

Gemeinsame Mahlzeiten sind im Geschäftsleben an der Tagesordnung – sie sorgen für mehr produktive Zeit im Arbeitstag und auch eine verbesserte Anbahnung sowie Pflege zwischen­menschlicher Kontakte. Bewir­tungs­auf­wendungen stellen eine steuerrechtliche Be­son­der­­heit dar, weil berufliche und private Veran­las­sung oft nicht eindeutig abzugrenzen sind. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Sachzuwendungen und die Pauschalierung der Steuer: BMF-Schreiben zu § 37b EStG

Der 6. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich mit der Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG be­schäf­tigt. Er stellt klar, dass die ab 2007 geschaf­fene Mög­lich­keit der Pauschalierung der Einkommen­steuer nach § 37b EStG nicht auf alle Zuwendungen und Geschenke anzuwenden ist. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Repräsentationskosten: Schmaler Grat zwischen privat und betrieblich

Grundsätzlich sind Repräsentationskosten nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst und somit der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im GeschäftsalltagRepräsentationsaufwand: Hinweise zum Vorsteuerabzug

Das Umsatzsteuergesetz enthält viele Bestimmun­gen, wonach Vorsteuern, die nach § 15 Abs. 1 UStG abziehbar wären, nicht abgezogen werden dürfen. Das ist u.a. bei Repräsentationsaufwendungen der Fall und bedeutet eine Definitivbelastung mit Um­satz­­steuer bei Bezug von Waren oder Dienstleistun­gen. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag VIP-Logen: „Der Fiskus ist dabei”

Wird dem Sponsor vom Veranstalter ein Gesamt­paket in Rechnung gestellt, das ein Bündel an Einzel­leis­tungen enthält, müssen sie für steuerliche Zwecke separat betrachtet und bewertet werden. Angesichts der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat das BMF die steuerliche Behandlung der Aufwen­dungen im Zu­sam­menhang mit sog. VIP-Logen geregelt. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Sponsoring: Gutes tun und steuerlich profitieren

Das Unternehmen als Sponsor – auf Eintrittskarten, Plakaten, Programmheften, Sportbekleidung, in Laut­spre­cherdurchsagen und auf dem Vereinsfahr­zeug. Zur steuerlichen Behandlung dieser Art der Förderung gesellschaftspolitischer Zwecke hat sich das BMF mehrfach geäußert. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im GeschäftsalltagKassen-Nachschau: Das neue Instrument der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat in der Vergangenheit posi­tive Erfahrungen mit der Umsatzsteuer- bzw. Lohn­steuer-Nachschau gemacht. Seit 2018 wurde das Ins­tru­men­ta­rium um die Kassen-Nachschau er­wei­tert. Das stellt eine Möglichkeit für einen unan­ge­kündig­ten Besuch der Finanzverwaltung dar. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Stolperstein Außendarstellung: Rechtliche Grenzen bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen

Gewinnspiele, Treuepunkte oder doch lieber „20 Prozent auf alles”? Solche Verkaufsförderungsmaß­nahmen sind bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen heute genauso allgegenwärtig wie originelle Werbeslogans. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im GeschäftsalltagSoziale Netzwerke: Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Bewertungen

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Seine Schranken findet es in der Verletzung der Vorschriften allgemeiner Gesetze. Wer als Unterneh­men von rechtswidrigen Bewertungen und Kommen­taren in sozialen Netzwerken betroffen ist, weiß oft nicht einmal wer sein Gegner ist. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Influencer-Marketing: Schleichwerbung durch „Taggen” von Fotos

Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram erfreuen sich vor allem bei jüngerem Publikum immer größer werdender Beliebtheit. Meist werden die Onlinedienste zum Teilen von Fotos, Videos und individuellen Blogs verwendet. Die Nutzung dieser Medien erfolgt aber nicht immer privat. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag YouTube als Testballon: Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen im Internet

In der heutigen Zeit ist es üblich, seine Produkte im Internet anzubieten, um einen breiten Kundenkreis anzusprechen. Die online angebotenen Produkte sind oft urheberrechtlich und/oder markenrechtlich ge­schützt. Eine unerlaubte Verwendung durch Dritte ist leider keine Seltenheit. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Amazon Bestellvorgang rechtswidrig: OLG München konkretisiert Button-Lösung

Zum Schutz der Verbraucher wurde bereits zum 1. August 2012 die „Button-Lösung” eingeführt. Ver­braucher sollen genau erkennen können, wann durch einen „Klick” im Internet Kosten ausgelöst werden. Dadurch soll die Transparenz im Online-Handel erhöht und „Abofallen” verhindert werden. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im GeschäftsalltagUrlaubs- und Weihnachtsgeld steuerbe­günstigt auszahlen

Vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt netto oft nur wenig übrig – was nicht unbedingt zur Motiva­tion des Mitarbeiters beiträgt. Unter engen Voraus­setzungen darf die Sonderzahlung als steuerbegün­stigter – und sozialversicherungsfreier – Fahrtkos­ten­zuschuss ausbezahlt werden. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im GeschäftsalltagDas Trinkgeld: Steuerliche Behandlung beim Empfänger und beim Trinkgeldgeber

Erhalten Arbeitnehmer und Unternehmer von Kunden Trinkgeld, könnte die steuerliche Behandlung nicht unterschiedlicher sein. Beim Arbeitnehmer ist das Trinkgeld unter gewissen Voraussetzungen steuer­frei. Erhält der Unternehmer Trinkgeld, wird die Zah­lung als Betriebseinnahme berücksichtigt. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag„Feiern, aber richtig”: Die 110-Euro-Grenze bei Betriebsveranstaltungen

Seit dem 1. Januar 2015 wurde mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor­schrif­ten die Besteuerung von geldwerten Vor­teilen, die ein Arbeitgeber bei Betriebsveranstal­tungen gewährt, gesetzlich geregelt. Mehr »

Rechts- und Steuerfallen im Geschäftsalltag Freelancer im Fokus der Betriebsprüfer und Neues vom EuGH zum Urlaub bei Schein­selbst­ständigkeit

Im Hinblick auf die 4-jährige Verjährungsfrist sollen Arbeitgeber alle 4 Jahre von der Deutschen Renten­ver­sicherung geprüft werden. Der zuständige Ren­ten­versicherungsträger prüft Rechtsver­hält­nisse mit freien Mitarbeitern, sog. Freelancern. Mehr »

​zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2019

Kontakt

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Prof. Dr. Peter Bömelburg

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 2100

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