Ermittlung einer marktüblichen Avalprovision in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Garantien in Form von Bürgschaften der öffentlichen Hand gewinnen auch im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Besonders motiviert die Garantiegeber der Umstand, das flüssige Mittel ausschließlich bei Eintreten des Garantiefalls abfließen.

 

Damit die Gewährung öffentlicher Bürgschaften beihilferechtskonform sind, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese wurden von der EU-Kommission festgesetzt.

 

Wesentliche Voraussetzung für die Marktkonformität einer Bürgschaft ist demnach die Zahlung einer marktüblichen Avalprovision an den Bürgen als Gegenleistung für das übernommene Risiko.

 

Die Ermittlung der marktüblichen Höhe der Avalprovision wird dabei von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, weshalb die Kommission einen einheitlichen Prozentsatz, von dem geltend gemacht wird, dass er einem allgemeinen Branchenstandard entspricht, nicht akzeptieren wird.

 

Die Anforderungen der Kommission an die Ermittlung der marktüblichen Avalprovision verdeutlichen dabei die Komplexität. Denn bei Gewährung einer Bürgschaft ist jeweils einzelfallbezogen unter  Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen die marktübliche Avalprovision zu ermitteln.

 

Sollten auch Sie die Inanspruchnahme oder Gewährung einer öffentlichen Garantie beabsichtigen, unterstützen unsere Fach- und Beihilferechtsexperten Sie gerne in der beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Bürgschaft sowie bei der Ermittlung der individuellen marktüblichen Avalprovision.

 

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Magdalena Pieger

M.Sc. Finance and Accounting

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