First-Level-Control (FLC)/ Mittelverwendungsnachweisprüfung EU-Projekte

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First Level Controll Mittelverwendungsprüfung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

 

Wir haben umfangreiche Referenzen bei der Prüfung von Mittelverwendungsnachweisprüfungen als First-Level-Control (FLC). Diese reichen von verschiedenen Interreg-Projekten über das 7. Forschungsrahmenprogramm bis hin zu Connecting Europe Facility und Horizon 2020. Wir kennen die Feinheiten bei der Abrechnung von Personalkosten oder bei der Berücksichtigung von verschiedenen Vergabegrundsätzen.

 

Zusammen mit Ihnen organisieren wir proaktiv das First-Level-Control. Durch eine frühzeitige Absprache und Einbindung können wir gemeinsam den Ablauf der Zusammenarbeit optimieren und sie dabei unterstützen, die interne und externe Kommunikation sicher zu gestalten. Das Prinzip des agilen Kümmerers sorgt dafür, dass Sie immer einen Ansprechpartner haben, der sich nicht nur mit den Vorschriften der einzelnen Programme auskennt, sondern auch die Termine im Blick hat und Sie in zeitlich kritischen Phasen unterstützt. Insbesondere durch unsere genaue Kenntnis im Bereich des neuen Programms Horizon 2020 können wir Unsicherheiten verringern und eine effiziente Prüfung sicherstellen.


In unserer Rolle als First-Level-Control helfen wir Ihnen auch im Clarification-Prozess und unterstützen Sie mit unserem Know-how im Second-Level-Control. Denn wir verstehen unsere Rolle als First-Level-Control im Rahmen unserer Unabhängigkeit und der Berufsgrundsätze der Wirtschafsprüfer bzw. der EU auch als Dienstleistung für Sie. Im Zweifelsfall können wir Sie mit unseren spezialisierten Anwälten z. B. im Bereich der Vergaben oder des Verwaltungsrechts unterstützen.


Unsere Erfahrungen betreffen nicht nur die großen Forschungszentren, Ministerien, Universitätsklinika und staatliche Gesellschaften, sondern ebenfalls kleinere Unternehmen aus dem Bereich der Forschung, Entwicklung und Sozialwirtschaft.


Insbesondere wenn Sie das erste Mal an einem europäischen Programm teilnehmen, können wir Sie mit unserem Wissen zu EU-Projekten im Rahmen der Mittelverwendungsnachweisprüfung unterstützen. Hierzu empfehlen wir grundsätzlich eine Besprechung zu Beginn des Projekts und nicht nach dessen Ende.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Drittmittelabteilung wünschen, können wir Ihnen Anwälte und Berater zur Seite stellen, die bereits Erfahrungen in Verwaltungen von Forschungseinrichtungen und Universitätsklinika gesammelt haben. So können wir vor dem Hintergrund eines reichen Erfahrungsschatzes pragmatische Lösungen gemeinsam erarbeiten und umsetzen.

 

Sie haben eine Frage zum Thema oder möchten mehr Informationen? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf!

 

 

Kontakt

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Jan-Claas Hille

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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+49 221 9499 094 32

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Dieter Hahn

Wirtschaftsprüfer, IT-Auditor IDW

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