First-Level-Control (FLC)/ Mittelverwendungsnachweisprüfung EU-Projekte

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First Level Controll Mittelverwendungsprüfung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft  

 

Als erfahrene Wirtschaftsprüfer bieten wir spezialisierte Leistungen im Bereich der EU-Projektprüfung an. Unsere Expertise umfasst die Prüfung von Mittelverwendungsnachweisen im Rahmen von First-Level-Control (FLC) und als National Controller (NC). Wir begleiten Projekte aus Programmen wie Interreg (z. B. Baltic Sea Region, North-West Europe, Central Europe, Danube Region, Alpine Space), dem 7. Forschungsrahmenprogramm, Connecting Europe Facility, Horizon 2020 und Horizon Europe. Wir kennen die Anforderungen an die Abrechnung von Personalkosten, die Einhaltung von EU-Vergaberichtlinien und die Besonderheiten der einzelnen Förderprogramme.

Strukturierte Prüfprozesse für EU-Förderprojekte​

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Abläufe rund um FLC und NC effizient und vorausschauend. Durch frühzeitige Abstimmung optimieren wir die Zusammenarbeit und unterstützen Sie bei der sicheren internen und externen Kommunikation. Unser Prinzip des „agilen Kümmerers“ garantiert Ihnen einen festen Ansprechpartner mit fundierter Programmerkenntnis, Terminverantwortung und Unterstützung in kritischen Projektphasen – insbesondere bei Horizon Europe.

Mehrwert durch Fachwissen und rechtliche Unterstützung​

Wir begleiten Sie auch im Clarification-Prozess und bringen unser Know-how im Second-Level-Control ein. Unsere Prüfungen verstehen wir – im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer – als Dienstleistung mit echtem Mehrwert. Bei Bedarf binden wir spezialisierte Anwälte für Vergaberecht und Verwaltungsrecht ein.

Für Forschungseinrichtungen, Ministerien und Sozialunternehmen

Unsere Mandate reichen von Forschungszentren, Ministerien, Universitätsklinika und öffentlichen Einrichtungen bis hin zu kleineren Unternehmen aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Sozialwirtschaft.

Unterstützung bei der ersten Teilnahme an EU-Förderprogrammen

Gerade bei der ersten Teilnahme an einem EU-Förderprojekt profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir empfehlen eine Projektbesprechung zu Beginn – nicht erst am Ende – um Unsicherheiten zu vermeiden und die Prüfung effizient zu gestalten.

Beratung über die Prüfung hinaus

Wenn Sie Ihre Drittmittelabteilung organisatorisch weiterentwickeln möchten, vermitteln wir Ihnen erfahrene Juristen und Berater ​mit Verwaltungserfahrung in Forschungseinrichtungen und Kliniken. Gemeinsam entwickeln wir praxisnahe Lösungen – auch über die EU-Prüfung hinaus. Wir unterstützen Justiziariate, Drittmittelabteilungen und Finanzbereiche gezielt und bedarfsgerecht.

Sie haben Fragen zur EU-Projektprüfung oder möchten mehr erfahren? Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf –​ wir beraten Sie gerne.



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Jan-Claas Hille

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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Wirtschaftsprüferin, B. Sc. Volkswirtschaftslehre

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