Private-Investor-Test in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Werden durch Haushaltsmittel Zuwendungen gewährt, kann dies unzulässige Beihilfen im Sinne des EU-Rechts darstellen.

 

Beihilferechtskonforme Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Für die beihilferechtliche Zulässigkeit ist grundsätzlich Art. 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) maßgeblich. Danach sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Fehlt eines dieser Merkmale des Art. 107 AEUV, so liegt keine „Beihilfe“ im Sinne des Europäischen Rechts vor.

 

Sollen also staatliche Mittel bestimmten Unternehmen beihilferechtskonform gewährt werden, ist insbesondere eine Begünstigung dieser Unternehmen durch die Zuwendung auszuschließen. Das Merkmal der Staatlichkeit von Mitteln wird dabei weit ausgelegt und beinhaltet auch Mittel privater und öffentlicher Unternehmen, die unter staatlicher Kontrolle stehen.

 

Durchführung eines PIT in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Die Verneinung der Begünstigung i. S. d. Art. 107 AEUV kann anhand eines sog. Private-Investor-Tests(kurz PIT) erfolgen. Der Private-Investor-Test soll dabei die Frage beantworten, ob ein -marktwirtschaftlich handelnder privater Investor in einer vergleichbaren Situation ebenfalls Zuwendungen an das zu begünstigende Unternehmen zur Verfügung stellen würde, weil er sich dadurch einen finanziellen Vorteil verspricht.

 

Ausgangspunkt des Private-Investor-Test ist der Grundsatz, dass der öffentliche und der private Sektor wirtschaftlich grundsätzlich gleich zu behandeln sind. Vor diesem Hintergrund liegt keine Beihilfe vor, wenn der Staat Kapital direkt oder indirekt Unternehmungen zu üblichen marktwirtschaftlichen Bedingungen zur Verfügung stellt.

 

Dabei ist eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung vorzunehmen, welche neben den wirtschaftlich relevanten Kennzahlen auch die Markt- und Wettbewerbssituation berücksichtigt.

 

Unsere Leistungen

Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei der Durchführung eines Private-Investor-Tests für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft zur Seite. Dies umfasst die Prüfung der Anwendungsmöglichkeit eines Private-Investor-Tests ebenso wie das Aufzeigen alternativer Handlungsmöglichkeiten als auch die eigentliche Berechnung der Wirtschaftlichkeit Ihrer geplanten Maßnahmen.

 

Sie haben eine Frage zum Thema oder möchten mehr Informationen? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf!

Kontakt

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Roland Schneider

Diplom-Wirtschaftsjurist, Certified Healthcare Manager (DAM)

Associate Partner

+49 911 9193 3661

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