Readiness-Check NIS-2

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Banner vorbereitende Prüfung

​​​​​​​​​Eine verpflichtende Prüfungsordnung zur Prüfung nach NIS-2 existiert derzeit nicht. Dennoch kann anhand der bereits bekannten Pflichten und Maßnahmen aus dem Gesetz zur Umsetzung von NIS-2 eine Analyse zum aktuellen Stand in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Es bietet sich dabei an, sich bei der Umsetzung der Maßnahmen an einem branchenspezifischen Sicherheitsstandard​ (B3S) zu orientieren. 

 
Welche Pflichten und Maßnahmen ergeben sich aus dem Gesetz zur Umsetzung von NIS-2? 
  • ​Es müssen Risikoanalysen und Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Informationssysteme durchgeführt werden.
  • Die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen muss geplant, dokumentiert und vorbereitet werden.
  • Ein Notfallmanagement zu den Themen „Wiederherstellung, Backup, Krise” muss vorhanden sein.
  • ​Die Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit zwischen Einrichtungen, Dienstleister-Sicherheit muss betrachtet werden.
  • Sie benötigen Sicherheit in der Entwicklung, Beschaffung und Wartung.
  • Sie müssen ein Schwachstellenmanagement aufbauen.
  • Sie müssen die Effektivität Ihrer Cybersicherheit und Ihres Risikomanagement regelmäßig prüfen.
  • Sie sind verpflichtet Schulungen zu Cybersicherheit und Cyberhygiene in der gesamten Belegschaft durchzuführen.
  • Sie müssen eine Übersicht der eingesetzten Kryptografie und Verschlüsselung schaffen oder falls noch nicht vorhanden einführen.
  • Sie müssen die Personalsicherheit, eine Zugriffskontrolle und ein Anlagen-Management betreiben.
  • Die konkrete technische Einführung einer Multi-Faktor Authentisierung und kontinuierliche Authentisierung ist vorgeschrieben.
  • Eine sichere Sprach-, Video- und Textkommunikation ist nötig, insbesondere im Notfall. 
  
Um den genauen Handlungsbedarf zu ermitteln, empfehlen wir die Durchführung einer Vorab-Prüfung Ihres Ist-Standes bzgl. der Anforderungen aus dem Gesetz zur Umsetzung von NIS-2, sodass vorhandene Mängel aufgedeckt und gezielt angegangen werden können. 

Wir können Ihnen dadurch direkte Maßnahmen und Empfehlung geben oder sogar bei der Bewältigung der entdeckten Feststellungen direkt mit unterstützen.
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Kontakt

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Rüdiger Hanke

M.Sc. Wirtschaftsinformatik, Diplom-Kaufmann (Univ.), IT-Security Beauftragter (TÜV)

+49 911 9193 1410

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