Vergütungsrecht der Heilberufe

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Wir sind Ihr verlässlicher Partner in Angelegenheit des Vergütungsrechts der Heilberufe u.a. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZÄ). Unsere Kolleginnen und Kollegen sind darauf spezialisiert, Ärzte, Zahnärzte und die weiteren Heilberufe durch die anspruchsvollen Regelungen dieser Gebührenordnungen zu führen.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • GOÄ-/GOZÄ-Abrechnungsprüfung: Wir überprüfen sorgfältig Ihre Abrechnungen nach den Vorgaben der GOÄ und GOZÄ, um sicherzustellen, dass diese korrekt und rechtlich einwandfrei erfolgt sind. So schützen wir Sie u.a. vor dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs.
  • Beratung zur Gebührenordnung: Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die GOÄ und GOZÄ zur Seite. Wir erklären Ihnen die geltenden Bestimmungen und unterstützen Sie bei der optimalen Anwendung in Ihrer Praxis.
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen: Im Falle von Streitigkeiten um Honoraransprüche setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Ob außergerichtliche Verhandlungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen – wir vertreten Sie kompetent und engagiert.
  • Schulungen und Seminare: Wir bieten Schulungen und Seminare an, um Sie und Ihr Praxisteam umfassend über die aktuellen Bestimmungen der GOÄ und GOZÄ zu informieren. Dies trägt dazu bei, Abrechnungsfehler zu minimieren und die Effizienz Ihrer Praxis zu steigern.

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich auf das Vergütungsrecht der Heilberufe spezialisiert. Sie kennen die Feinheiten der GOÄ und GOZÄ und können Sie durch ihre langjährige Erfahrung optimal beraten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Vergütungsrecht der Heilberufe. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Abrechnungsfragen finden. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

Kontakt

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Prof. Dr. Martin Rehborn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

+49 231 2224 3133

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Dr. Michael Pfeifer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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