Rechtsberatung für das Gesundheitswesen und die Sozialwirtschaft

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Banner Rechtsberatung für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft 

Die Rechtsberatung ist einer der Kernbereiche unseres Beratungsspektrums für die Akteure des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft. Wir verbinden rechtliches, betriebswirtschaftliches und unternehmerisches Know-how in einem interdisziplinären Beratungspaket – falls erforderlich auch über Ländergrenzen hinweg. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten mit unterschiedlichen Spezialisierungen arbeitet in fachübergreifenden Teams eng mit Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

 

Wir verfügen über mehrjährige Branchenkenntnisse im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft und können so individuelle Lösungskonzepte entwickeln und nach einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten. Als branchenfokussierte Rechtsberater des Gesundheitswesens stellen wir die persönliche und umfassende Betreuung Ihres Unternehmens sicher, indem wir rechtliche Problemstellungen nicht nur analysieren, sondern auch eine nachhaltige Strategie entwickeln und eine optimal zugeschnittene Lösung garantieren.

 

Unsere Leistungen im Bereich Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft im Überblick:

Medizinrecht

Mit unserer umfassenden Beratung gestalten Sie Ihre Praxis zukunftssicher (z.B. Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisfilialen, medizinische Versorgungszentren, angestellte Ärzte, Nachfolge, Zulassungsfragen, Ärztehäuser, Rechtsformen, Kooperationsverträge mit Krankenhäusern etc.). Zudem lösen die Experten von Rödl & Partner die zum Teil komplexen Steuerfragen solcher Gestaltungen für Sie. Dies gilt auch für Zahnärzte und nichtärztliche Heilberufe. Mehr »



Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Gründung, Gesellschafterbeitritt, Gesellschafterwechsel, Gesellschafterstreit, Beschlussmängelstreitigkeiten und sonstige Auseinandersetzungen (Gesellschafterausscheiden, Gesellschaftsauflösung und Gesellschaftsliquidation) von Gesellschaften, insbesondere bei Ärzte-GmbH und Ärztepartnerschaft, regionale, KV- und ortsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ), aber ebenso das Umwandlungsrecht, die Unternehmensnachfolge oder der Unternehmens-, Beteiligungs- und Praxiskauf.

 

Krankenhausrecht und Recht der Krankenhausfinanzierung  (Ambulante Leistungserbringung) 

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Krankenhausrecht sowie das Recht der Krankenhausfinanzierung. In diesem Bereich beschäftigen sich unsere spezialisierten Rechtsanwälte u.a. mit Arbeits-, Belegarzt-, Chefarztverträgen, Belegarztzulassungen sowie Ermächtigungen.

 

Allgemeines Vertragsrecht 

Wir unterstützen bei der Gründung und Übernahme von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft im allgemeinen Vertragsrecht, d.h. z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Ausscheidensvereinbarungen, Beitrittsvereinbarungen, Erwerbs/Veräußerungsverträgen von Gesellschaftsanteilen, Geschäftsführerdienstverträgen, Verträgen Medizinischer Versorgungszentren sowie Vereinbarungen bezüglich Unternehmensnachfolge.

 

Allgemeines Wirtschaftsrecht im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft

Die Tätigkeiten im Rahmen des allgemeinen Wirtschaftsrechts umfassen regelmäßig die Bearbeitung von Fragestellungen im Datenschutzrecht im Gesundheitswesen, das Vergaberecht der Krankenkassen und Leistungserbringer, das EU-Beihilferecht sowie das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen. Ein wesentlicher Kern ist die Unterstützung und Begleitung bei der Implementierung von Compliance Management Systemen.

 

Zivile und strafrechtliche Prozessführung

Unsere Spezialisten setzen nicht nur um, sondern auch durch! Unser eingespieltes Team von Rechtsanwälten mit dem Schwerpunkt Prozessführung setzt Ihre Ansprüche durch bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche, denen Sie sich möglicherweise ausgesetzt sehen, ab. Die Prozessführungskompetenz ist dabei nicht auf die allgemeinen Gerichte (z.B. Zivilgerichte) beschränkt, sondern erstreckt sich ebenfalls auf die Fachgerichte (Finanzgerichte, Arbeitsgerichte und Sozial- und Verwaltungsgerichte). In Strafsachen vertreten wir Individualpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren gegenüber den Staatsanwaltschaften sowie Straf- und Bußgeldstellen und vor den Strafgerichten, beispielsweise bei Vorwürfen wegen Abrechnungsbetrugs oder Korruptionssachverhalten im Gesundheitswesen.

 

Sie haben eine Frage zur Rechtsberatung für das Gesundheitswesen oder die Sozialwirtschaft oder möchten mehr Informationen? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf!

 

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Kontakt

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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Dr. Christian Ortloff

Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsmediator (IHK)

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