Typisches Leistungspaket: Beihilferechtskonformer Eigenausbau im Bereich Telekommunikation und Breitband

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​Möchten Sie eigenwirtschaftlich in Gebieten tätig werden, die den Maßstäben der Unterversorgung derzeit nicht entsprechen (NGA-Netze vorhanden), müssen Sie insbesondere darauf achten, beihilferechtliche Grenzen einzuhalten.

 

Grund dafür ist, dass kommunale Mittel nicht zur Entwertung eines bzw. mehrerer privater NGA-Netze genutzt werden dürfen.

 

Es existieren unterschiedliche Ansätze, den Breitbandausbau trotz der gegebenen Versorgungssituation umzusetzen, deren Anwendbarkeit im Einzelnen zu prüfen ist. Neben einem sog. Private-Investor-Test (vgl. Eigenausbau-Check) können hier auch Ausnahmeregelungen (bspw. De-Minimis) oder eine Einzelnotifizierung gangbare Wege sein.


Gerne gehen wir die Einzelheiten Ihres Wunschprojektes gemeinsam mit Ihnen durch und suchen eine passende Lösung für Sie.

 

 

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