Führungskräfte

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​Führungskräfte sind oft in mehreren Ländern parallel tätig und haben so einen erhöhten Abstimmungsbedarf in steuerlichen und sozialver­siche­rungsrechtlichen Sachverhalten. Daneben bringt eine begleitende Familie in diesem Zusammenhang besondere Anforderungen mit sich.    
 

Der Einsatz international tätiger Führungskräfte stellt den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vor schwierige Fragestellungen im Hinblick auf die rechtssichere Vertragsgestaltung und die richtige steuerliche sowie sozialversicherungs­rechtliche Behandlung der Führungskraft. Auch Unternehmen, die im Thema der Auslandseinsätze gut aufgestellt sind, benötigen in diesen eher seltenen und ungewöhnlichen Fragestellungen Beratung. Vor allem im Hinblick auf besondere Entlohnungsformen wie Stock Options, Tantieme und Boni und die steuer­optimierte Anpassung der Entlohnung ist eine länderspezifische Expertise erforderlich.

 

Unsere Unterstützung für Führungskräfte:

  • Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für die Führungskraft und begleitende Familienangehörige
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge, Entsendevereinbarungen, Ruhensvereinbarungen, Intercompany-Vereinbarungen)
  • Beratung zum Eltern- und Kindergeld
  • Beratungsgespräche zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Erstellung von Ausgleichs- und Steuerberechnungen
  • Prüfung der steuerlichen Behandlung von Stock Options
  • Beratung bei Mehrfachbeschäftigungen und parallelen Organtätigkeiten
  • Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts
  • Prüfung der steuerlichen Behandlung von Abfindungen

Kontakt

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Partner

+49 911 9193 1915

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