Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz

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Grenzüberschreitende Einsätze können in Form von Mitarbeiterent­sen­dungen, Dienstreisen, Mehrfachbeschäftigungen oder Versetzungen ins Ausland erfolgen. Auch die lokale Anstellung von ausländischen Mit­arbeitern in Deutschland bringt besondere Herausforderungen mit sich.
 
Die Umsetzung des Auslandseinsatzes muss compliance-gerecht erfolgen. Dabei müssen vor allem steuerliche Anforderungen auf Mitarbeiter- und Unternehmens­ebene beachtet werden. Zudem müssen aufenthalts- und arbeitserlaubnisrecht­liche Voraussetzungen geprüft werden. Daneben stellen sich die Fragen der Vertragsgestaltung sowohl mit Blick auf den Arbeitsvertrag (Ruhensverein­barun­gen, Entsendevereinbarungen, Teilzeitverträge bei Mehrfachbeschäftigungen etc.) als auch auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den beteiligten Gesellschaften (Intercompany-Vereinbarungen). Diese haben einen entscheidenden Einfluss auf das anwendbare Sozialversicherungsrecht.
 

Unsere Unterstützung bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen:

  • Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge, Entsendevereinbarungen, Ruhensvereinbarungen, Intercompany-Vereinbarungen)
  • Bestimmung des anwendbaren Arbeitsrechts
  • Erstellung und Prüfung von Entsenderichtlinien
  • Beratungsgespräche zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Erstellung von Ausgleichs- und Steuerberechnungen
  • Prüfung der steuerlichen Behandlung von Abfindungen

 

Kontakt

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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