Aktualisiertes BMF-Schreiben zu den Reisekosten veröffentlicht

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zuletzt aktualisiert am 1. September 2023 | Lesedauer ca. 1 Minute

Susanne Hierl und Thorsten Beduhn

  

Am 25. November 2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten von Arbeitnehmern aus dem Jahr 2014 aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Das gilt auch für die erhöhten Pauschalen bei den Verpflegungsmehraufwendungen.

   

  

  
   

Insbesondere finden sich weitere Ausführungen zu den Voraussetzungen einer dienst- oder arbeitsrechtlichen Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer Tätigkeitsstätte und eine Aussage dazu, wie eng die Anbindung an diese Tätigkeitsstätte sein muss. Auch die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme wird aufgrund einiger ergangener Rechtsprechung ausführlicher beleuchtet. Auch sind weitere Ergänzungen im Hinblick auf die doppelte Haushaltsführung mit aufgenommen worden, insbesondere zur Frage, bis zu welcher Wegstrecke und Zeitersparnis ein doppelter Haushalt zulässigerweise  anerkannt werden kann. Das ist auch durch Beispiele gut erläutert.

 

Außerdem ist eine Neuregelung der Übernachtungskosten in einem Kraftfahrzeug mit aufgenommen worden. Inzwischen sind auch viele erst-, aber auch höchstinstanzliche Urteile v. a. zur dauerhaften Zuordnung an eine Tätigkeitsstätte bzw. zur generellen Eignung bestimmter Orte als Tätigkeitsstätte ergangen. Weiter ist eine Aussage dazu getroffen worden, wie die arbeitsrechtliche Zuordnung erfolgen kann.

 

Auch im Zusammenhang mit der Mahlzeitengestellung erfolgen einige Klarstellungen in Bezug auf ergangene Urteile, z. B. der Hinweis, dass eine Kürzung der Verpflegungspauschalen immer zu erfolgen hat, auch wenn eine Mahlzeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingenommen werden konnte. Das neue BMF Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom 24. Oktober 2014. Das vorherige Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anwendbar; sonst gilt die neue Version.

 

Fazit:

Die Aktualisierung des Schreibens war aufgrund der vielen Änderungen in der Rechtsprechung und auch der Entwicklungen in der Verwaltungsauffassung dringend notwendig. Das BMF-Schreiben ist eine gute Grundlage für die Beantwortung von Fragen zu diesem Themenkomplex und kann eignet sich als Arbeitsgrundlage.

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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