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Alle im internationalen Bereich tätigen Unternehmen sehen sich mit dem Thema „Begründung einer Betriebsstätte” konfrontiert. Insbesondere der Einsatz von Mitarbeitern führt je nach vertraglicher Vereinbarung und tatsächlichen Gegebenheiten zur Betriebsstätte. Erschwert wird die Fragestellung durch die verschiedenen Auffassungen der Finanzverwaltungen der jeweiligen Länder über deren Begründung. Über die üblichen Anforderungen einer HR Abteilung hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Fragestellung, ob ein Projekt oder eine geplante Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet oder ob diese vermeidbar ist; dies hat regelmäßig Auswirkungen auf die Besteuerung der Mitarbeiter und vorzunehmenden Lohnabrechnung im jeweiligen Land.
Vielmals stellt eine von Anfang an berücksichtigte Betriebsstätte auch ein steuerliches Gestaltungsinstrument dar, das wirtschaftlich von Vorteil ist.
Susanne Hierl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
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Aziza Yakhloufi
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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