Grundsteuerreform: Mit unserer Softwarelösung erfolgreich bewältigen

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 Grundsteuer-Reformgesetz

​Im November 2019 hat der Bund mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelung reagiert und neue Bewertungsregeln geschaffen. Im Zuge der Reform wurde den einzelnen Bundesländern durch die Länderöffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt, ein vom Bundesmodell abweichendes Grundsteuermodell zu implementieren. Lediglich neun Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland wenden künftig eigene Modelle an.

 

 Warum die Grundsteuerreform Sie interessieren sollte

​Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 müssen Sie für jede Ihrer wirtschaftlichen Einheiten eine Feststellungserklärung abgeben.

 

Ihre Herausforderung

Aufgrund der länderspezifischen Modelle werden sich, je nach Bundesland, die Anforderungen an einzu­rei­chende Steuererklärungen unterscheiden. Entlang des Prozesses von der Definition der wirtschaftlichen Einheit bis hin zur Bescheidprüfung ergeben sich für Grundstücksbesitzer neue Herausforderungen:

  • Definition der wirtschaftlichen Einheiten
  • Bestimmung des Bewertungsmodells
  • Datenerhebung
  • Einbindung externer Partner zur Beschaffung fehlender Daten
  • Auswahl eines geeigneten Tools
  • Strukturierte Erfassung und Berechnung der neuen Grundsteuer
  • Abgabe der Steuererklärungen
  • Bescheide prüfen

 Unsere Lösung

​Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärungen mithilfe einer selbst­ent­wickelten Softwarelösung und einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung.

 

 

Nach dem Bundesmodell hat der Steuerpflichtige auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 innerhalb von einem Monat nach Aufforderung die Feststellungserklärung abzugeben. Der Meldeumfang ist dabei ab­hängig von der Grundstücksart. Grundstücksbesitzer müssen bis 31. Januar 2023 die Feststellungs­er­klärungen für die neue Grundsteuer abgeben. Die elektronische Übermittlung der Erklärungen ist seit dem 1. Juli 2022 möglich. 

 

Ganzheitlich und digital

Unsere Softwarelösung stellt einen ganzheitlichen, schnellen und einfachen Prozess dar, von der Daten­er­hebung über die ausgefüllte Grundsteuererklärung bis hin zur Bescheidprüfung. Die elektronische Verarbeitung und der Austausch der Daten sowie das Dokumentenmanagement findet an einem Ort statt.

  


 Tax It Simple Podcast: Rödl & Partner als Retter in der Not – wie die neue Grundsteuer ihren Schrecken verliert

 
 

Bald schon ist es so weit: Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Deutschland eine Grundsteuererklärung nach neuem Recht abgeben. Die Rödl & Partner-Steuerexpertinnen Dr. Melanie Köstler und Meike Munderloh sprechen mit Prof. Dr. Florian Haase über das neue Grundsteuerrecht, die Herausforderungen für Unternehmen und darüber, wie Rödl & Partner seinen Mandanten zur Seite stehen wird. Mehr »

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