Insolvenzsteuerrecht

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Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen und Restrukturierungs­ver­fahren ist Rödl & Partner sowohl im Rahmen eines formalen Insolvenz­verfahrens als auch außergerichtlich für sämtliche Beteiligte tätig. Zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht besteht trotz Inkrafttreten des ESUG am 1. März 2012 jedoch nach wie vor ein Spannungsverhältnis. Dies gilt insbesondere für steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Sanierungs­gewinn­besteuerung, Besteuerungsfragen in der Eigenverwaltung sowie bei Sachverhalten, in denen die persönliche Haftung der beteiligten Akteure im Fokus der Finanzverwaltung stehen. 
  
So hat der Bundesfinanzhof in den letzten Jahren zum Nachteil der­ In­sol­venz­verwalter durch eine Reihe von Urteilen den Bereich der Masse­ver­bind­lichkeiten erheblich ausgedehnt. Die Neuerungen des Insolvenzrechts haben darüber hinaus neue Fragestellungen betreffend der um­satz­steuer­lichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen in der vorläufigen Eigen­verwaltung bzw. im Schutzschirmverfahren sowie steuerliche Haftungsfragen aufgeworfen.

 

Wen wir beraten

Im Insolvenzsteuerrecht unterstützt Rödl & Partner bundesweit Unternehmen und Insolvenzverwalter, aber auch andere Berufskollegen (Rechtsanwälte/ ­Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) bei der Bearbeitung steuerrechtlicher Fragestellungen in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren bzw. Insolvenzplan- und Eigenverwaltungsverfahren.

 

Schwerpunkte

  • Einholung verbindlicher Auskünfte zur Frage der Besteuerung von Sanierungsgewinnen in Insolvenzplanverfahren
  • Begutachtung insolvenzsteuerrechtlicher Fragestellungen
  • Steuergestaltung zur Vermeidung von Haftungssachverhalten zu Lasten der Insolvenzmasse
  • Vertretung von Unternehmern, eigenverwaltenden Schuldnern ebenso wie Insolvenzverwalter in Steuerstreitfragen
  • Unterstützung des Mandanten bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
  • Begleitung von Berufskollegen als ergänzende Berater im Rahmen von Steuerstreitverfahren mit insolvenzrechtlichem Schwerpunkt
  • Entlastung von Insolvenzverwalter im Bereich der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung
  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder insolvenzrechtlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, je nach Bedarf. 

Kontakt

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Partner

+49 911 9193 3713

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