Beratung zur E-Rechnung

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E-Invoicing und Digital Reporting Requirements national und grenz­über­schreitend in der EU


 
In unserer global vernetzten und zunehmend digitalisierten Wirtschaft streben auch die Steuer­verwaltungen nach Transparenz des gesamten Lieferprozesses und setzen dazu technologische Hilfsmittel ein, die den Umsatzsteuermeldeprozess automatisieren, von der elektronischen Rechnungsstellung bis hin zur digitalen Berichterstattung und elektronischen Buchführung. 
 
Die Entwicklung der von den Steuer­ver­wal­tungen eingesetzten Technologien ist in Bezug auf die Umsatzsteuer bahnbrechend. Dies hat auch in der EU, hier in Italien, die erfolgreiche Anwendung der E-Rechnung mit einem zentralen Clearing-System, also einer Rechnungsübermittlung an und von der italienischen Finanzverwaltung für innerstaatliche Umsätze im B2B- und B2C-Geschäft, seit einigen Jahren gezeigt. 

Diese Technologien verändern die Art und Weise, wie Steuerpflichtige untereinander, mit ihren Leistungsempfängern (Unternehmerkunden oder Nichtunternehmerkunden) und mit der Finanz­verwaltung interagieren. Eine obligatorische E-Rechnung mit einem einheitlichen Meldesystem meint die Generierung und Übermittlung jeder Rechnung über einen Server (zentral oder dezentral der Finanzverwaltung oder eine zertifizierte öffentliche Plattform) und ist eines der großen und herausfordernden Steuer- und IT-Themas.

Nach Italien stehen nun viele weitere Länder, etwa Polen und Frankreich ab Juli 2024 an, die eine solche Rechnung mit einem Meldesystem ebenfalls einführen. Die nächsten Länder könnten Belgien und Deutschland sein, schrittweise bis 2028 – nach derzeitigem Plan – dann alle EU-Mit­gliedstaaten in Bezug auf die zu meldenden EU-grenzüberschreitenden Umsätze. 
 
DEUTSCHLAND hat nach Auskunft des BMF im November 2022 zur Einführung der obliga­to­ri­schen E-Rechnung bei der EU-Kommission den Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach Art. 395 MwStSystRL gestellt. Seit 17. April 2023 liegen den Verbänden zur Anhörung der Diskussions­vor­schlag des BMF zu einer Gesetzesänderung (hier v.a. des § 14 UStG) mit Einführung der obliga­torischen elektronischen Rechnung für ab 1. Januar 2025 ausgeführte inländische B2B-Umsätze in Deutschland vor. Es soll eine gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße oder nach Rech­nungsbeträgen vorgesehen werden und eine Meldung mittels Schnittstelle zu einer staatlichen E-Rechnungs-Plattform oder über private E-Rechnungs-Plattformen. 

Um Unternehmer dabei zu unterstützen, den Überblick über diese dynamischen Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Berichterstattung in den einzelnen Ländern und für die europäischen Ideen zu behalten, haben wir eine ongoing Wissensbasis der Länderevaluierungen geschaffen – ONE-INVOICE – und bieten u.a. Schulungen sowie Betroffenheitsanalysen der Geschäftsvorfälle an.

 Unser Video zur E-Rechnung

 Broschüre

Umsatzsteuer in der EU:

E-Invoicing und Digital Reporting Requirements national und EU-grenzüberschreitend


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