Unternehmensbewertung

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Rödl & Partner bewertet Unternehmen oder Unternehmensteile nach anerkannten nationalen und internationalen Standards – immer abgestimmt auf Ihren Bedarf. Ob Unternehmenskauf, Nachfolgeregelung, Jahresabschluss, steuerliche Anlässe oder Streitsituationen: Wir beraten Sie gerne bei der Bewertung von Unternehmen.

 Der Unternehmenswert – Kernstück jeder Transaktion

Sie planen, ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen? Wir unterstützen Sie dabei von Anfang an – zum Beispiel mit einer ersten vereinfachten Wertindikation, um Ihnen eine Grundlage für eine erste Kaufpreiseinschätzung zu verschaffen. Im weiteren Verlauf helfen wir Ihnen mit zusätzlichen Analysen im Rahmen der Unternehmensbewertung, um beispielsweise Ihren persönlichen Höchstkaufpreis oder den Mindestverkaufspreis zu ermitteln.


In Abhängigkeit von Ihren Anforderungen an den Umfang der Analysen und den Detaillierungsgrad der Dokumentation kann der Leistungsumfang der Unternehmensbewertung angepasst werden und reicht von vereinfachten Wertindikationen über Mindestwertermittlungen bis hin zu vollumfänglichen Gutachten gemäß IDW-Standard (Institut der Wirtschaftsprüfer).


Unsere Unternehmensbewertungs-Experten sind nicht nur up to date, was die aktuelle Gesetzeslage, gängige Bewertungsrichtlinien, die Standards des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer sowie die praktische Umsetzung anbelangt. Bei Bedarf greifen wir auch auf unser internes Netzwerk zurück und beziehen Kollegen aus den Fachgebieten Steuerberatung oder Rechtsberatung mit ein. Wir können also nicht nur Ihren Unternehmenswert berechnen, sondern Sie auch darüber hinaus bei sämtlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen beraten.

 Unternehmensbewertung – passgenau für Ihre Situation

​Unternehmensbewertung aufgrund unternehmerischer Initiativen

  • Kauf und Verkauf
  • Fusion und Joint-Venture
  • Sachgründung, Sachkapitalerhöhung (Prüfungen und Werthaltigkeitsbescheinigungen)
  • Fairness Opinion
  • Börsengang (IPO)

 

UnternehmensBewertung aufgrund vertraglicher Grundlagen

  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Abfindung nach Gesellschaftsrecht
  • Erbauseinandersetzungen
  • Abfindungen im Familienrecht (Ehescheidung)

 

UnternehmensBewertung aufgrund gesetzlicher Regelungen

  • Strukturmaßnahmen (Squeeze Out, Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, Eingliederung)
  • Steuerliche Anlässe (Umstrukturierungen, Funktionsverlagerung, Transferpreise, Außensteuergesetz, Erbschaft/Schenkung)
  • Enteignungen

 

UnternehmensBewertung aufgrund von Streitfällen

  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Parteigutachten

 

UnternehmensBewertung aufgrund von Rechnungslegungsvorschriften (Bilanzierung)

  • Bewertung von Beteiligungen
  • Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test)
  • Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation) gemäß HGB oder IFRS

 

Bewertung immaterieller und materieller Vermögensgegenstände

  • Marken
  • Kundenstamm/Kundenbeziehungen
  • Lizenzen
  • Nutzungsrechte
  • Patente
  • Software
  • Immobilien
  • Sachanlagevermögen und Vorräte

 

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Christian Hellbardt

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Valuation Analyst (CVA)

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