Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen

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Sehr gerne übernehmen wir für Sie als Kaufmann bzw. als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft den Auftrag zur Erstellung Ihres Jahres- und/oder Konzernabschlusses. Sie selbst sind dabei nicht zuletzt dank unserer fachkundigen Beratung in bilanzpolitischen Fragen stets in der Lage, über die Ausübung von Gestaltungsmöglichkeiten zu entscheiden.

 Mehr als nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Jeder Auftrag zur Erstellung eines Jahres- oder Konzernabschlusses umfasst die Entwicklung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung sowie im Bedarfsfall auch die Anfertigung des zugehörigen Anhangs sowie weiterer Abschlussbestandteile, wie z.B. eine Kapitalfluss­rechnung oder einen Eigenkapitalspiegel.
 
Zur qualitativ anspruchsvollen Erstellung durch unser Haus gehören neben einer angemessenen Dokumentation auch eine Bescheinigung über die Erstellung des Abschlusses und ein entsprechender Erstellungsbericht.
 
Je nach mit Ihnen vereinbarter Auftragsart übernehmen wir für Sie mehr oder weniger weitreichende Aufgaben, die letztendlich beispielsweise auch die Berichterstattung in Gesellschafter- und/oder Kontrollgremien (z.B. Beirat) umfassen können. Überdies sollten Sie in Betracht ziehen, dass unsere seit vielen Jahren anerkannten Dienstleistungen der Abschlusserstellung für Sie zudem eine positive Auswirkung bei der Bonitätsbeurteilung bei Ihren Fremdkapitalgebern haben und somit eine etwaige Zinslast senken können. Unser hoher Sachverstand und die sich aus langjähriger Praxiserfahrung ergebende Kompetenz machen uns bei vielen Aufgaben zum richtigen Ansprechpartner für Sie.

 Individuelle Lösungen und moderne Informationstechnologien

 
Neben den klassischen Aufgaben der Abschlusserstellung sind wir im Hinblick auf die während des Abschlusserstellungsprozesses gewonnenen Erkenntnisse häufig in der Lage, für Sie angemessene Lösungen unter Umständen komplexer steuerrechtlicher Aufgabenstellungen zu erarbeiten oder auch moderne Informationstechnologien im Rechnungswesen Ihres Unternehmens bzw. betriebliche Controlling-Systeme einzurichten. 
 
Selbstverständlich gehört es auch zu unserer Kompetenz, Sie bei der Umstellung des Rechnungslegungssystems zu begleiten, beispielsweise von der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung nach dem HGB auf die Rechnungslegung nach den internationalen Vorgaben der IFRS (International Financial Reporting Standards).
 
 
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Prof. Dr. Peter Bömelburg

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

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