Einspeisevergütung

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Die Einspeisevergütung ist eine (staatliche) Marktregulierungsmaßnahme zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien. Die Einspeisevergütung garantiert für einen langen Zeitraum eine feste Vergütung für eingespeisten Strom und eliminiert dadurch das Vermarktungsrisiko und regelt einen einfachen Zugang zum Strommarkt. Auf diese Weise werden Anreize für private (und öffentliche) InvestorenInnen geschaffen, in erneuerbare Energien zu investieren.

 

Das Einspeisevergütungs-Modell gilt für die Förderung von Investitionen in Erneuerbare Energie als sehr förderlich, weil sie durch ein stabiles Einkommen über eine lange Laufzeit das Vermarktungsrisiko minimiert bzw. eliminiert und somit ein hohes Maß an Investitions- und Finanzierungssicherheit bietet (IRENA: Climate Change and Renewable Energy).

 

Gesetzlich sind den Betreibern folgende Punkte zugesichert:

  • lange Absicherung der Erlöse für den verkauften Strom; dies können zwischen 10 und 20 Jahre sein, in manchen Ländern (bspw. Iran) sogar mit Inflationsausgleich
  • garantierter Zugang zum Stromnetz (= garantierte Einspeisung)
  • feste Vergütung des Stromes (unabhängig von Strompreisentwicklungen am Strommarkt) ab Inbetriebnahmezeitpunkt

 

Als Investoren treten somit am Markt auf:

  • Hausbesitzer
  • Unternehmer
  • Landwirte
  • Private Investoren
  • zusammengefasst: jede Rechtsperson kann Erzeuger von erneuerbaren Energien werden, womit das Marktpotential erheblich ist.

 

In den meisten Fällen definiert sich die Vergütungshöhe nach Technologie, Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt. Degressionen sind nach Zubau der spezifischen Technologie am Strommarkt oder auch chronologisch fixiert, um den technologischen Fortschritt und somit die Senkung von Stromgestehungskosten auch gesetzlich abzubilden. Weiterhin gelten Einspeisevergütungen als gutes Mittel innovative Technologien, welche noch keine Marktreife erlangt haben, an den Markt heranzuführen.

 

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