BaFin gibt grünes Licht für das PV-Pachtmodell

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Nürnberg, 25.06.2015: Die von vielen Stadtwerken bundesweit vertriebenen Pachtverträge für Solaranlagen unterliegen bei einer risikoorientierten Gestaltung nicht der Finanzaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Ergebnisse eines Pilotverfahrens der Kanzlei Rödl & Partner nun mit aktuellen Stellungnahmen für mehrere Folgeverfahren bestätigt. Damit liegt nunmehr eine laufende Verwaltungspraxis vor, die als Richtschnur für die Gestaltung von Pachtmodellen dienen kann.

Das betreffende Photovoltaik-Pachtmodell hat sich zu einem der erfolgreichsten White-Label-Produkte der Branche entwickelt. Rödl & Partner hatte im Rahmen der interdisziplinären Begleitung eines Start-up-Unternehmens bei der Entwicklung des Vertragsmodells bereits im September 2014 unter anderem eine sogenannte „Negativ-Auskunft” von der BaFin erwirkt. Da die Entscheidungen der BaFin jedoch bislang unter Ausschluss von Bestandsschutz ergangen sind, ist zur Begrenzung der strafrechtlichen Risiken bis zum Erlass allgemeingültiger Verwaltungsrichtlinien für die erfolgreiche Erwirkung von Negativ-Auskünften weiterhin die individuelle Antragstellung unter Berücksichtigung der bislang ergangenen Entscheidungen erforderlich.

“Aus EEG-rechtlichen Gründen ist von den in Musterverträgen einschlägiger Verbände und anderer öffentlicher Dienstleister verbreiteten Lösungen abzuraten”, erklärt der Energierechtsexperte Joachim Held von Rödl & Partner. Bei den teilweise auch als PV-Mietmodell bezeichneten Nutzungsverhältnissen sei häufig fraglich, ob diese die Anforderungen für die Inanspruchnahme des EEG-Eigenstromprivilegs (§ 61 EEG 2014) erfüllen. Die Entlastung von der EEG-Umlage nach § 61 EEG 2014 ist jedoch unerlässliche Voraussetzung für die langfristige Refinanzierung der PV-Anlageninvestitionen. Trotz dem von der Bundesnetzagentur (BNA) angekündigten Konsultationsverfahren zur Anwendung und Auslegung des § 61 EEG 2014 wird hier wohl erst eine gesetzliche Lösung oder eine höchstrichterliche Entscheidung die erforderliche Rechtssicherheit bringen.

„Auch in den Pilotverfahren zu den BHKW- und Industriekraftwerks-Pachtverhältnissen, die in der Branche teilweise auch als „Betriebsführungs-Contracting” bezeichnet werden, zeichnet sich in unserer Beratungspraxis eine entsprechende Lösung ab”, betont Held.

Vollkommen offen ist dagegen die strafrechtliche Beurteilung der in der Praxis häufig schon seit langer Zeit ohne vorherige Negativ-Auskunft betriebenen BHKW- und Industriekraftwerks-Pachtmodelle. „Angesichts der zunehmenden öffentlichen Diskussion der Problematik besteht dringender Handlungsbedarf”, warnt Ulrike Grube, Expertin für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance bei Rödl & Partner: „Alle Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit fremdfinanzierten Eigenstrommodellen sind aufgefordert, kurzfristig die eigene Compliance-Organisation auf den Prüfstand zu stellen. Gegebenenfalls sind Anpassungen vorzunehmen, um Übereinstimmung mit den KWG-rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Jeder Sachverhalt muss laufend auf Gesetzeskonformität überprüft und, wenn erforderlich, angepasst werden. Gegebenenfalls erfolgte Verstöße sind umgehend abzustellen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass ähnliche Vorfälle sich in der Zukunft nicht wiederholen. Im Übrigen wird in diesen Zusammenhängen häufig deutlich, wie stark das Krisenmanagement bei Vorliegen gleichartiger gesetzlicher Verstöße unterschätzt wird.”

Rödl & Partner ist als interdisziplinäres Beratungsunternehmen in der Lage, kurzfristig durch die individuelle Zusammenstellung von Teams aus Beratern mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten im Bereich Umwelt-, Energie-, Finanzaufsichts- und Vertragsrecht, Compliance und der betriebswirtschaftlichen Beratung dezentraler Energieversorgungsprojekte fachliche Expertise zur Verfügung zu stellen.

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