Energieversorgern droht Niederlage im Rechtsstreit: Generalanwalt beim EuGH stellt deutsche Regelung zu Energiepreisänderungen bei Tarifkunden in Frage

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Nürnberg, 09.05.2014: Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Nils Wahl, stellt die deutsche Regelung zu Energiepreisänderungen bei Tarifkunden in Frage. Würde das Luxemburger Gericht dem Antrag folgen, müssten Energieversorger mit massiven Beeinträchtigungen rechnen (Az.: C 359/11 und C 400/11).

Der Generalanwalt empfiehlt in seinen heutigen Schlussanträgen zur Frage der Vereinbarkeit der deutschen Regelungen für Änderungen bei Energiepreisen für Tarifkunden dem EuGH, die bestehenden gesetzlichen Regelungen als nicht vereinbar mit den Vorgaben der europäischen Energiebinnenmarktrichtlinien zu erklären.

Die Folgen für die deutsche Energiewirtschaft wären erheblich. Nachdem der EuGH und im Anschluss der BGH im letzten Jahr bereits die bestehende Praxis für Sondervertragskunden als europarechtswidrig verworfen hatten, wären - sollte der EuGH den Schlussanträgen folgen - nun auch die gesetzlichen Regelungen für Tarifkunden betroffen. Dies hätte zur Folge, dass im Bereich der Tarifkunden keine gesetzliche Möglichkeit mehr bestehen würde, einseitige Preisänderungen vorzunehmen. Neben der fehlenden Möglichkeit, Preisänderungen vorzunehmen, dürften sich die Energieversorger auch mit erheblichen Rückforderungsansprüchen von Tarifkunden  konfrontiert sehen.

Allerdings hat der Generalanwalt eine zeitliche Begrenzung für solche Ansprüche ausdrücklich empfohlen. "Die Schlussanträge zeigen, dass der Gesetzgeber endlich tätig werden muss, um diese Rechtsunsicherheit für die Energieversorger zu beseitigen. Die bisherige Flickschusterei muss ein Ende haben”, sagt Christian Marthol, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wolf ergänzt: "Sollte der EuGH dem Generalanwalt folgen, wäre dies für die Energiewirtschaft verheerend. Es bestünden für die Versorger in diesem Fall weder bei Sondervertragskunden noch bei Tarifkunden Möglichkeiten, die Energiepreise rechtssicher zu ändern.”

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