Indien steht kurz vor Einführung der Goods and Services Tax – mit erheblichen Auswirkungen wird gerechnet

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​​​​​​​​​​​Neu-Delhi, 24. Januar 2017. Indien steht kurz vor Einführung der Goods and Services Tax (GST) und damit vor der größten Steuerreform seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1947. Am 16. Januar 2017 nahm die GST ihre letzte große Hürde. Mit einem Start zum 1. Juli 2017 wird allgemein gerechnet.

 
Die GST hat einen langen Weg hinter sich, erste Diskussionen begannen bereits im Jahr 2000. Nach einer Verfassungsänderung im August 2016 berät seit September 2016 ein mit Vertretern der Zentralregierung und der Bundesstaaten besetztes Gremium, das GST Council, über Details der neuen Steuer. Kritische Fragen wie die Höhe der Steuersätze wurden gelöst. Zuletzt war nur noch umstritten, wer für die Verwaltung und Erhebung der Steuer zuständig sein sollte. Der Streit schien unerwartet zu eskalieren, als eine überraschende Entwertung großer Banknoten im Dezember 2016 politische Gegensätze wieder aufbrechen ließ. Die Reform drohte in letzter Minute zu scheitern.

 
Am 16. Januar 2017 einigte sich das GST Council jedoch auf eine Aufteilung der Zuständigkeit zwischen den Bundesstaaten und der Zentralregierung. Die letzte große Hürde ist damit überwunden. Das GST Council wird nun bis zum 18. Februar einen Gesetzesentwurf vorbereiten, der mit hoher Sicherheit die Zustimmung des Parlaments finden wird. Aller Voraussicht nach wird der indische Finanzminister in seiner für den 1. Februar 2017 angesetzten Rede zum Haushalt 2017/18 den 1. Juli 2017 als Termin zur Einführung der GST nennen.

 
Das System der GST wird alle Leistungen, sowohl die Erbringung von Dienstleistungen als auch die Lieferung von Waren, erfassen und in drei Komponenten aufgeteilt sein – eine Steuer der Zentralregierung, eine Steuer der Bundestaaten und eine übergreifende Steuer. Die Anwendung der jeweiligen Steuer wird davon abhängen, zwischen welchen Orten die Leistung erbracht wird.

 
„Wir erwarten von der GST eine erhebliche Vereinfachung und Modernisierung des aktuell stark zergliederten Steuersystems”, sagt Tillmann Ruppert​, Rechtsanwalt und Associate Partner im Team Indien​ der internationalen Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner. „Die GST birgt große Chancen für die indische Wirtschaft. Gleichzeitig erzeugt sie aber auch ganz erhebliche Herausforderungen für Unternehmen, müssen sie doch ihre Buchhaltung und Kalkulationen auf ein komplett neues System anpassen. Und das in nur kurzer Zeit.”

 
Rödl & Partner hat die Einführung der GST mit einer Fachgruppe aus deutschen und indischen Spezialisten begleitet und umfassend analysiert. Die Ergebnisse sind in einen FAQ​ ​​eingeflo​​​​ssen. Es beantwortet die drängendsten Fragen deutscher Unternehmen und ihrer indischen Tochtergesellschaften zur Einführung der GST. Dies schließt auch Fragen zum Vorsteuerabzug, zur Überführung in das neue System und eine Reihe anderer unklarer oder umstrittener Rechtsfragen ein. Der Text steht in deutscher (und in Kürze auch in englischer) Sprache zur Verfügung.

 
Rödl & Partner ist in Indien mit rund 80 Kollegen in derzeit 3 eigenen Niederlassungen an den Standorten Pune, Mumbai und Delhi vertreten. Um der wachsenden Nachfrage nach Qualitätsdienstleistungen im Süden des Landes gerecht zu werden, hat Rödl & Partner vor kurzem Büros in Chennai (Tamil Nadu) und Bangalore (Karnataka) eröffnet.

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