Paukenschlag aus Karlsruhe: BGH stärkt Rechte der Neukonzessionäre bei Netzübernahmen

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Nürnberg, 12.08.2014: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 03.06.2014 (EnVR 10/13) die Rechte von Neukonzessionären bei Netzübernahmen im Bereich Strom und Gas deutlich gestärkt. Die bisher kontrovers diskutierten Fragen, ob gemischt genutzte Versorgungsleitungen herauszugeben sind und wie der Kaufpreis für die Versorgungsleitungen bei Netzübernahmen zu ermitteln ist, wurden zugunsten der übernehmenden Netzbetreiber entschieden. 


"Der BGH hat endlich Klarheit bei der Frage der gemischt genutzten Leitungen geschaffen. Viele Netzübernahmen, die bisher an den überzogenen Ansprüchen der Altkonzessionäre an die technische Netztrennung gescheitert sind, können nun deutlich leichter umgesetzt werden", sagt Christian Marthol, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Rödl & Partner. Anton Berger, Leiter des Bereichs Energiewirtschaft bei Rödl & Partner, ergänzt: "Die Diskussion über den richtigen Wertansatz bei Netzübernahmen hat nun hoffentlich ein Ende. Der BGH bestätigt, was seit Jahren eigentlich allen klar war: dem Ertragswert kommt die entscheidende Bedeutung zu." 


Rödl & Partner berät derzeit bundesweit eine Vielzahl von Kommunen und Stadtwerken bei der Konzessionsvergabe und bei Netzübernahmen in den Bereichen Strom und Gas.

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