Rödl & Partner berät Roadrunner Service GmbH bei erfolgreicher Beantragung einer BaFin-Lizenz

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Hamburg, 24.6.2021: Rödl & Partner hat die Roadrunner Service GmbH bei der erfolgreichen Beantragung einer BaFin-Lizenz für Zahlungsdienste gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) umfassend beraten. Als reguliertes Zahlungsinstitut ist der Tank- und Service-Kartenanbieter nun nach Erteilung der Erlaubnis durch die Finanzaufsicht zur Erbringung des sogenannten „Akquisitionsgeschäfts" im Sinne des ZAG qualifiziert und berechtigt.
 

Im Zuge des Lizenz-Erhalts stand der Roadrunner Service GmbH ein spezialisiertes Team von Rödl & Partner als Berater in allen rechtlichen Themen umfassend zur Seite. Die Gesamtprojektleitung lag bei Partner Dr. Christian Conreder, der zu Fragen des Aufsichtsrechts beriet und die Kommunikation mit der BaFin übernahm. Unterstützt wurde er von Senior Associate Fabian Hausemann.

 

Mit dem Erlaubnisbescheid der Aufsichtsbehörde reagiert die Roadrunner Service GmbH auf die regulatorischen Anpassungen im Zusammenhang mit der deutschen Umsetzung der Payment Services Directive 2 (PSD2; Richtlinie (EU) 2015/2366) und die hiermit verbundene Neufassung des ZAG. Im Zuge der PSD2-Umsetzung wurde der Anwendungsbereich des ZAG erweitert und Ausnahmevorschriften eingeengt. Dies hat zur Folge, dass das Geschäftsmodell der Roadrunner Service GmbH einer Erlaubnispflicht nach dem ZAG unterfällt. Mit der BaFin-Lizenz ist es der Roadrunner Service GmbH möglich, ihr Geschäftsmodell unverändert ZAG-konform zu betreiben.
 

Über Roadrunner Service GmbH

Die Roadrunner Service GmbH ist Emittent der „Roadrunner-Card", eine Tank- und Servicekarte, die das bargeldlose Bezahlen bei mehr als 1.500 Akzeptanzstellen deutschlandweit ermöglicht. Vom Mittelstand für den Mittelstand entwickelt, ist das Roadrunner-System vor allem bei Geschäftskunden sehr beliebt. Vom Freiberufler über kleine Betriebe bis hin zum fuhrparkorganisierten Unternehmen bietet die flexible Roadrunner Tank- und Service-Karte eine maßgeschneiderte Lösung. Die hohe Anpassungsfähigkeit und eine von Anfang an auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kartenkunden ausgerichtete Weiterentwicklung machen Roadrunner bis heute zu einer optimalen Lösung für bargeldlose Mobilität – im geschäftlichen, wie im privaten Bereich.
 

Berater Roadrunner Service GmbH

Rödl & Partner

Dr. Christian Conreder, Partner (Kapitalanlagerecht), Hamburg,
Gesamtprojektleitung – Legal

Fabian Hausemann, Senior Associate (Kapitalanlagerecht), Hamburg – Legal

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Dr. Christian Conreder

Rechtsanwalt

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