Rödl & Partner vor OLG Düsseldorf erfolgreich: Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben

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Nürnberg, 11.7.2019: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern über die von Rödl & Partner vertretenen Beschwerdeverfahren gegen den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) Gas verhandelt und die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen Gas aufgehoben.

 

Das Gericht hat – wie auch von Rödl & Partner vorgetragen – erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die Festlegung durch die Bundesnetzagentur sachgerecht erfolgt ist. Insbesondere wurden die starke Volatilität des Xgen in Abhängigkeit vom gewählten Ermittlungszeitraum, das methodische Vorgehen sowie zum Teil gravierende Mängel bei der Begründung der Festlegung vom 21.2.2018 kritisiert.

 

Der Xgen Gas war von der Bundesnetzagentur auf 0,49 Prozent für die dritte Regulierungsperiode festgelegt worden und hätte die Erlöse der Gasnetzbetreiber innerhalb der fünfjährigen Regulierungsperiode von 2018 bis 2022 deutlich reduziert.

 

Die Bundesnetzagentur kann allerdings noch gegen die Entscheidung des OLG vorgehen. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

 „Diese Entscheidung des OLG ist erfreulich für die Gasnetzbetreiber. Die im Verlauf des Beschwerdeverfahrens und insbesondere in den gestrigen mündlichen Verhandlungen identifizierten gravierenden Mängel in der Festlegung haben keine andere Entscheidung zugelassen.” sagt Dr. Thomas Wolf, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner.

 

Christoph Beer, Experte für Regulierungsfragen bei Rödl & Partner ergänzt: „Gerade vor dem Hintergrund der ernüchternden Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Höhe der Eigenkapitalzinsen am letzten Dienstag kommt diesem Urteil eine hohe Bedeutung zu. Es könnte für die Stabilität des finanziellen Handlungsspielraums der Gasnetzbetreiber in den nächsten Jahren von enormer Wichtigkeit sein.”

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