Rödl & Partner vertritt die Richard-Wagner-Stiftung erfolgreich vor dem Landgericht Bayreuth

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​​​​Nürnberg, 16. Dezember 2016. In einem in mehrfacher Hinsicht prominent besetzten Verfahren hat das Landgericht Bayreuth mit Urteil vom 15. Dezember 2016 die Klage von Frau Nike Wagner und zwei weiteren Angehörigen Wieland Wagners gegen die Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth und die Bayreuther Festspiele GmbH in wesentlichen Punkten abgewiesen.
 
Die Kläger hatten die Feststellung beantragt, dass ein zwischen den Beklagten geschlossener Mietvertrag über das Festspielhaus in Bayreuth unwirksam sei. Begründet wurde dies von den u.a. durch Dr. Gregor Gysi vertretenen Klägern insbesondere damit, dass der Mietvertrag mit dem in der Stiftungssatzung niedergelegten Zweck der Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth unvereinbar sei. Die Beklagten hielten dem entgegen, dass der Mietvertrag den Stiftungszweck – die Bewahrung des kulturellen Erbes Richard Wagners – fördere und diesen nicht verletze. So ermögliche der Mietvertrag die zwingend erforderliche Sanierung des Festspielhauses in Millionenhöhe.
 
Mit seinem Urteil schloss sich das Landgericht Bayreuth der Ansicht der Beklagten an und äußerte keine substantiellen Bedenken gegen die Wirksamkeit des Mietvertrags. Die Klage wurde im Wesentlichen abgewiesen. Lediglich die ausstehende Unterschrift bei einer Nebenerklärung zum Mietvertrag führte dazu, dass das Gericht die Klage nicht vollumfänglich abwies, sondern feststellte, dass der Mietvertrag bis zu seiner Genehmigung schwebend unwirksam sei.
 
Partner Horst Grätz und Vincent Max Döbrich (beide Rödl & Partner Nürnberg) haben die Richard-Wagner-Stiftung in dem Verfahren vertreten. Döbrich zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang der ersten Instanz: „Es freut uns sehr, dass sich das Landgericht Bayreuth unserer Argumentation angeschlossen hat – denn damit konnten wir die wesentlichen Angriffspunkte der Kläger abwehren. Die vom Landgericht Bayreuth für erheblich befundene fehlende Unterschrift steht der Wirksamkeit des Mietvertrags nicht dauerhaft im Wege. Entscheidend für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens war die enge Zusammenarbeit mit der Richard-Wagner-Stiftung.”​
 

Prozessvertreter der Richard-Wagner-Stiftung:

Rödl & Partner Nürnberg

Horst Grätz, Rechtsanwalt, Partner
Vincent Max Döbrich, Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator (CVM)
Daniel Bätz, Rechtsanwalt
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