EEG 2021: Gesetzgebungssprint zur Rettung von Klima, Ü20-Anlagen und Corona-Unternehmen

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Erschienen in der Versorgungswirtschaft Heft 1/2021

 

Mit dem EEG 2021 verbindet der Gesetzgeber so vielfältige, aber auch widerstrebende Ziele wie die Verschärfung des Klimaschutzpfads, eine Fortführungsperspektive für EEG-Anlagen nach Auslaufen der Einspeisevergütungsförderung, die Digitalisierung der Energiewirtschaft oder die EEG-Umlagenentlastung wirtschaftskrisenbelasteter (Verkehrs-)Unternehmen. Das in einer Rekordzeit von einem knappen halben Jahr abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren eröffnet sowohl neue Chancen als auch erhebliche Risiken für die Erneuerbaren Energien-Akteure. EEG-Anlagenbetreiber, Stadtwerke, Netzbetreiber, Stromvertriebe und kommunale Verkehrsunternehmen müssen mit dem Inkrafttreten des EEG 2021 zum 01.01.2021 ihre Geschäftsmodelle deshalb schnell an die neuen Vorgaben anpassen.

 

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Joachim Held

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