Dienstvertrag, Werkvertrag oder etwa beides?

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​Von Julia Müller
Der Facility Manager Juni 2018
 
Reinigungsverträge sind grundsätzlich als Werkverträge einzuordnen, bei denen lediglich ein Reinigungserfolg geschuldet ist. Nehmen die Parteien darin jedoch dienstvertragliche Elemente auf, ist der Dienstleister auch verpflichtet, erfolgsunabhängige Handlungen vorzunehmen.
 

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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