Mieterhöhung bei Modernisierung

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Von Andreas Griebel

Facility Manager Juni 2013

 

Am 1. Mai 2013 ist das neue Mietrecht in Kraft getreten, nachdem das Gesetz zuletzt vor zwölf Jahren geändert wurde. Der Gesetzgeber möchte zum einen die energetische Modernisierung in Bestandsgebäuden im Interesse des Klimaschutzes fördern. Verschiedene Vorschriften sollen hierzu Anreize schaffen und Kosten fair unter den Beteiligten verteilen. Zum anderen wurden der Schutz des Vermieters vor betrügerisch agierenden Mietern gestärkt und erweitert.

 

 

 

 

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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