Rechtliche Grundlagen der Kammerzugehörigkeit

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Von Henning Wündisch und Ulrich Glauche
Der Facility Manager Juni 2011
 
Das handwerkliche Gewerbe wird in Deutschland verbindlich durch die Handwerksordnung geregelt. Eine gesetzliche Definition des Handwerks findet sich hingegen weder in der Handwerksordnung noch in anderen Bestimmungen. Neben der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen den eintragungspflichtigen Handwerken (Anlage A), den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B, Abschnitt 1) sowie den handwerksähnlichen Gewerken (Anlage B, Abschnitt 2) sieht die Handwerksordnung verschiedene Ausnahmetatbestände vor. 
  
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