Verkehrssicherungspflicht: Keine Haftung bei Einhaltung der DIN 4150-3

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von Klaus Forster
 
Der Facility Manager April 2010

 

Technische Normen (DIN-Normen, VDE- und VDI-Richtlinien u. a.) spielen sowohl für die FM-Dienstleister als auch für Betreiber von Anlagen, Bauunternehmer und nicht zuletzt für Juristen immer wieder eine entscheidende Rolle. So entfaltet im Zivilprozess die Einhaltung einer DIN-Norm eine widerlegbare Vermutung, dass ein Werk den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 27. November 2009, 14 U 91/09) beleuchtet nun unter anderem den interessanten rechtlichen Aspekt, wie sich die Einhaltung einer DIN-Norm auf den Maßstab von Verkehrssicherungspflichten auswirkt. 
 

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Klaus Forster, LL.M.

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