VK Westfalen hält „gleichartige Leistungen” für europarechtswidrig – Alle Architektenleistungen sind zu addieren

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​von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 35 vom 28.08.2020, Seite 16

 

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigte ein Feuerwehrgerätehaus neu zu bauen. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen für die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 schätzte er auf rund 500 000 Euro. Die Vergabestelle beschloss aber, zunächst nur ein Architekturbüro mit den Lph 1 bis 4 zur Ermittlung der Baukosten und der Herstellung von Baurecht zu beauftragen.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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