Bloße Anmietung oder öffentlicher Bauauftrag?

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Vergabekammer Sachsen zu vergaberechtspflichtigen Immobiliengeschäften

    
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 44 vom 30. Oktober 2015, Seite 22.
       
Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigte die Vergabe der Planung, die Errichtung/Herrichtung und Anmietung von Büro und Laborräumen. Der Auftrag war wie folgt beschrieben: „Die Bedarfsdeckung soll im Wege der Anmietung an einem Standort innerhalb eines vorgegebenen innerstädtischen Gebiets erfolgen.”
   
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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