Auftraggeber muss Zeit für Angebotserstellung schätzen

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von Holger Schröder​

Bayerische Staatszeitung Nr. 40 vom 4.10.2019, Seite 22

 

Eine Vergabestelle schrieb zur Verbesserung der Sicherheit in einer Justizvollzugsanstalt die Elektro- und Nachrichtentechnik europaweit im offenen Verfahren nach der VOB/A-EU aus. In der Auftragsbekanntmachung war die Frist für die Angebotsabgabe auf den 10. Juli festgelegt. Die Vergabeunterlagen enthielten unter anderem im Formblatt 226.H Mindestanforderungen für Nebenangebote.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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