Bei Pandemien treten im Vergaberecht viele Fragen auf – hier einige Antworten: Was man in Corona-Zeiten beachten muss

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von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 13 vom 27.03.2020, S. 22

 

  1. ​Welches Verfahren kann oberhalb der EU-Schwellenwerte eine schnelle und effiziente Beschaffung sicherstellen?


Im Oberschwellenbereich kommt bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen eine „Dringlichkeitsbeschaffung” als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VoT) in Betracht. Dieses VoT kann durchgeführt werden, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis zu äußerst dringlichen und zwingenden Gründen bei der Beschaffung führt, aufgrund derer die Einhaltung der Mindestfristen anderer Verfahren unmöglich ist.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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