Kein Ausschluss bei Selbstreinigung

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Prüfungspflichten der Vergabestellen

von Dr. Julia Müller
Bayerische Staatszeitung Nr. 15 vom 13. April 2017, Seite 18

 

Liegt ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund nach den

§§ 123 f. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) vor, kann das Unternehmen grundsätzlich wegen fehlender Zuverlässigkeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Hat der Bieter jedoch ausreichende Anstrengungen unternommen, um seine Zuverlässigkeit wiederherzustellen, darf er – trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes – weiterhin am Verfahren teilnehmen. 

 

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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