Kommunale Zusammenarbeit ist in vielen Fällen vergabefrei

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Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 15 vom 22. April 2016, Seite 32
Holger Schröder

     
Städte und Gemeinden kooperieren in vielen Bereichen, wie etwa dem gemeinsamen Winterdienst, den Baubetriebshöfen oder der Informationstechnologie. Die interkommunale Zusammenarbeit ist durch eine Kooperation zwischen zwei oder mehr öffentlichen Auftraggebern auf horizontaler Ebene gekennzeichnet.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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