Lärmschutzwand ist als Fachlos zu vergeben

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Oberlandesgericht München bekräftigt die Pflicht zur Losaufteilung

 
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 33 vom 14. August 2015, Seite 18.
       
Die Autobahndirektion Südbayern hat Bauarbeiten an der A 9, Nürnberg-München, in einem europaweit offenen Verfahren ausgeschrieben. Auftragsgegenstand war die „Erneuerung der Fahrbahndecke und temporäre Seitenstreifenfreigabe, Fahrbahn A: Erd- und Deckenbauarbeiten für Fahrbahninstandsetzung; Oberbauarbeiten in Asphalt, Erdbauarbeiten, Entwässerungsarbeiten; Brückenbauarbeiten, Lärmschutzwandarbeiten, passive Schutzeinrichtungen.” Die Vergabe sollte einheitlich erfolgen, das heißt nicht in Fachlose aufgeteilt.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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