Mit Gütezeichen einfacher beschaffen

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​Nachweis von Leistungsmerkmalen im Vergabeverfahren

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 1 vom 4. Januar 2019, Seite 21
 
Die Forderung von Gütezeichen („Label”, „Siegel”, „Zertifikat”) kann den öffentlichen Einkauf erleichtern. Öffentliche Auftraggeber können für Leistungen mit spezifischen umweltbezogenen, sozialen oder sonstigen Merkmalen in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen ein bestimmtes Gütezeichen als Nachweis dafür verlangen, dass die Leistungen den geforderten Merkmalen entsprechen, soweit die Bedingungen erfüllt sind, die ein Gütezeichen erfüllen muss. Das regeln § 34 VgV für die europaweite
Beschaffung von Dienst- und Lieferleistungen sowie § 7a Abs. 6 EU VOB/A für Bauleistungen. 
 
 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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