Vergabekammer Bund zur Nichtabhilfe im Vergabeverfahren: Nachprüfungsfrist nur bei Rechtsbehelfsbelehrung

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​von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 49 vom 4. Dezember 2020, Seite 21


Die Vergabekammer Bund (Beschluss vom 28. Mai 2020 - VK 1-34/20) hat anlässlich einer europaweiten Ausschreibung von Instandhaltungsverträgen die Voraussetzungen und Folgen der Nichtabhilfe erhobener Rügen durch öffentliche Auftraggeber näher beschrieben. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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