Nachweis über Bauabzugsteuer

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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fiskus reicht

 

von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 15 vom 17. April 2015

 

Zur Bekämpfung illegaler Betätigungen im Baugewerbe hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 mit der Bauabzugsteuer ein Verfahren eingerichtet, mit dem Steueransprüche gegen Bauunternehmen gesichert werden sollen. Es ist in den Paragraphen 48 bis 48d des Einkommenssteuergesetzes (EStG).

  

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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