Nicht besser als ausgeschrieben

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​Vergabekammer Niedersachsen zur unzulässigen Änderung der Vergabeunterlagen

 

Ein öffentlicher Auftraggeber hat die maschinentechnische Ausrüstung für die Gasstation eines Klärwerks europaweit im offenen Verfahren gemäß der VOB/A-EU ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Nebenangebote waren ausgeschlossen.

Im Rahmen der formalen Angebotswertung stellte die Vergabestelle bei einem Angebot zu zahlreichen Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) handschriftliche Bieterkommentierungen fest.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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