Vergabestelle muss offenkundige Fehler aufklären

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Kammergericht Berlin zur Hinweispflicht öffentlicher Auftraggeber
   

von Holger Schröder, Rödl & Partner
Bayerische Staatszeitung Nr. 6 vom 12. Februar 2016, Seite 19
  
Im Rahmen einer europaweit offenen Ausschreibung von Bauarbeiten war dem Angebot bei den besonderen Vertragsbedingungen unter anderem ein Formblatt zur Frauenförderung beizufügen. Im Land Berlin besteht eine Frauenförderverordnung (FVV), die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – abhängig von der bieterseitigen Mitarbeiteranzahl – eine bestimmte Anzahl von Frauenfördermaßnahmen fordert.
  

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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