Praxistest muss transparent und zumutbar sein

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 47 vom 27. November 2020, Seite 32


Öffentliche Auftraggeber möchten bei komplexen Vergaben eine angebotene Leistung manchmal vorab testen. Sie müssen Inhalt und Bedeutung der Teststellung sowie die Auswahl der teilnehmenden Bieter im Vergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei festlegen. Zahlreiche Beschaffungsgegenstände können von öffentlichen Auftraggebern nicht allein mithilfe der von den Unternehmen eingereichten Angebotsunterlagen geprüft und bewertet werden.


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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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