Schutz vor unzuverlässigen Bietern

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Vergabekammer Baden-Württemberg zum Ausschluss wegen Schlechtleistung

von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 28 vom 13. Juli 2018, Seite 20

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt eines EU-Vergabeverfahrens ausschließen, wenn der Unternehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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